Individuelle Betreuung in einer kleinen Gruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss
Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundebtreuung Altenburg wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages  sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weisen wir jeden Hundehalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Hundehalter, der mit uns einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Tieres.

§ 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung, vorzeitige Abholung
(1)Die Hundebetreuung Altenburg ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die im Rahmen der vorgenommenen Zusammenstellung der Tiere liegen im ordnungsgemäßen Ermessen der Hundebetreuung Altenburg unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden.

(2) Ein-/Auschecken
(2a) Hundepension: Das Einchecken/Auschecken in der Hundepension ist von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Sonntag Ruhetag. Ein Holen und Bringen ist nur in Ausnahmefällen möglich!

(2b) Hundetagesstätte : Das Holen/Bringen in der Hundetagesstätte ist von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr, von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr möglich.

(2c) Bei einem bereits gebuchten Platz und einer folgenden Stornierungen gelten folgende Bedingungen

·      bis 5 Tage vor Beginn: keine Gebühr

·      bis 3 Tage vor Beginn 30% der Kosten des Aufenthalts

·      bis 1 Tage vor Beginn: 50% der Kosten des Aufenthalts

·      Absage am selben Tag oder gar nicht : 100% des Tagespreises

 (3) Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang der Hundebetreuung Altenburg, einschließlich der georderten Zusatzleistungen geltenden bzw. vereinbarten Preis bei der Hundebetreuung Altenburg zu zahlen.

(4) Bereits bezahlte Betreuungs-Gebühren werden nicht zurückerstattet im Falle einer vorzeitigen Abholung des Tieres.

(5) Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der Hundebetreuung Altenburg. Wünscht der Kunde Leistungen des im Verwahrungs- und Betreuungsvertrages enthaltenen Umfanges nicht, hat er dieses bei Buchung, spätestens beim Einchecken zu erklären.

(6) Abgerechnet wird für die Tagesbetreuung nach einem 9 Stunden Prinzip und bei Pensionsleistungen nach einem 24 Stunden Prinzip.

(7) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen.

(8) Ein Aufenthalt in einem separaten Zimmer (auf tierärztliche Anordnung oder bei Läufigkeit) wird mit einem Preisaufschlag von 50% bei Anordnung des Tierarztes und 25 Euro pro Tag bei Läufigkeit berechnet.

(9) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der Hundebetreuung Altenburg allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Hundebetreuung Altenburg den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.

(10) Die Preise können von der Hundebetreuung Altenburg ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Tiere, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Tiere wünscht und die Hundebetreuung Altenburg dem zustimmt. Gleichfalls behält sich die Hundebetreuung Altenburg die Anpassung des Preises vor, soweit die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen Tieres laut Antrag nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthaltes des Tieres in der Hundebetreuung Altenburg verändert.

(11) Die Hundebetreuung Altenburg ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Zwischenabrechnung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung (Hundepension) und die Zahlungstermine werden im Vertrag vereinbart. Die Anzahlung beträgt grundsätzlich 50% des gebuchten Leistungsumfangs und wird mit der Buchung fällig (bar oder per Überweisung).  Bei Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.

(12) Sollte die vereinbarte Aufenthaltsdauer des Tieres aus nicht geklärten Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich der Hundebetreuung Altenburg eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen - was anzunehmen der Hundebetreuung Altenburg frei bleibt - ist diese berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

(13) Bei Beginn des Aufenthaltes des Tieres erfolgt die Gesamtabrechnung (Übernachtungen, gebuchte zusätzliche Leistungen) unter Einbeziehung der bereits erfolgten Teilzahlungen. Die Summe ist in bar zu begleichen. Etwaig entstandene Zusatzkosten (z.B. Tierarzt...) werden bei Abholung des Hundes in bar fällig.

(14) Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Hundebetreuung Altenburg aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Hundebetreuung Altenburg geschlossenen Vertrags bedarf der schriftlichen Form. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.

Tagesbetreuung
(1) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Hundebetreuung Altenburg oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Stornierungskosten fallen an, wenn eine Stornierung wie folgt eintritt:

  • bis 5 Tage vor Beginn: keine Gebühr
  • bis 3 Tage vor Beginn 30% der Kosten des Aufenthalts
  • bis 1 Tage vor Beginn: 50% der Kosten des Aufenthalts
  • Absage am selben Tag oder gar nicht : 100% des Tagespreises

(3) Kündigungsfristen: Die Kündigungsfrist des geschlossenen Vertrages wie in Punkt (2) gilt. Bei Kündigung hat diese schriftlich zu erfolgen und ist an die Hundebetreuung Altenburg, Altenburg 8, 83620 Feldkirchen-Westerham zu richten. Wird ein Vertrag nicht ordnungsgemäß bzw. fristgerecht gekündigt und der Tierhalter und Hund  bleibt ohne Absage der weiteren Betreuung fern, erheben wir eine Schadensersatzgebühr des kompletten Betreuungszeitraums, da der Betreuungsplatz für einen anderen Hund nicht freigegeben werden kann, solange keine Kündigung vorliegt.

Hundepension
(1) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Hundebetreuung Altenburg oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Stornierungskosten fallen an, wenn eine Stornierung wie folgt eintritt:

  • 60 Tage vor Urlaubsbeginn: 30 % des gesamten Betrages.
  • 30 Tage vor Urlaubsbeginn: 50 % des gesamten Betrages.
  • 14 Tage und weniger 100 % des gesamten Betrages.

(3) Kündigungsfristen: Die Kündigungsfrist des geschlossenen Vertrages wie in Punkt (2) gilt.  Bei Kündigung hat diese schriftlich zu erfolgen und ist an die Hundebetreuung Altenburg, Altenburg 8, 83620 Feldkirchen-Westerham zu richten. Wird ein Vertrag nicht ordnungsgemäß bzw. fristgerecht gekündigt und der Tierhalter und Hund  bleibt ohne Absage der weiteren Betreuung fern, erheben wir eine Schadensersatzgebühr des kompletten Betreuungszeitraums, da der Betreuungsplatz für einen anderen Hund nicht freigegeben werden kann, solange keine Kündigung vorliegt.

§ 5 Rücktritt der Hundebtreuung Altenburg
(1) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Hundebetreuung Altenburg gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Hundebetreuung Altenburg ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Ferner ist die Hundebetreuung Altenburg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Hundebetreuung Altenburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder die Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Falls die Hundebetreuung Altenburg begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hundebetreuung Altenburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der Hundebetreuung Altenburg zuzurechnen ist. Die Hundebetreuung Altenburg hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(3) Bei berechtigtem Rücktritt der Hundebetreuung Altenburg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 6 Haftung
(1) Soweit Dritte die Hundebetreuung Altenburg für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die Hundebetreuung Altenburg von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass der Hundebetreuung Altenburg der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt die Hundebetreuung Altenburg entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Hundebetreuung Altenburg, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten.
(2) Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt auch für solche Schäden, welche dem Personal der Hundebetreuung Altenburg und deren Ausstattung entstehen, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der Hundebetreuung Altenburg sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm überlassen diese in Anspruch zu nehmen.
(3) Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zu Vorfällen (Beißereien...) die eine weitere Zusammenhaltung mit den  übrigen Pensions- und Tagesstätten-Gästen unmöglich macht, ist die Hundebetreuung Altenburg im Interesse des Eigenschutzes und der des Tiere berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen (gegen Aufpreis von 25 Euro täglich).
(4) Die Hundebetreuung Altenburg ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, - der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in der Hundebetreuung Altenburg verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Hundebetreuung Altenburg, das insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die Hundebetreuung Altenburg haftet gegenüber dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Die Hundebetreuung Altenburg hat hinsichtlich iher Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.

§ 7 Tiermedizinische Versorgung
(1) Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen der Hundebetreuung Altenburg einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Die Hundebetreuung Altenburg wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden, die mit der Hundebetreuung Altenburg arbeitenden Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde die Hundebetreuung Altenburg im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und / oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.
(2) Sollte aus tierärztlicher Sicht aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an die Hundebetreuung Altenburg die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist die Hundebetreuung Altenburg berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann. Im Fall des Versterbens eines Tieres ist die Hundebetreuung Altenburg zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.
(3) Soweit die Hundebetreuung Altenburg für Behandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die Hundebetreuung Altenburg von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.
(4) Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der Hundebetreuung Altenburg übergeben werden und die erforderlichen Impfungen (Grundimmunisierung) aufweisen.

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes in der Hundebetreuung Altenburg beauftragten Unternehmen.

§ 8 Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

§ 9 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz der Hundebetreuung Altenburg in Altenburg Gemeinde Feldkirchen-Westerham. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.