PRIVATE SPIELWIESE
Nutzungsbedingungen und Haftung
Wichtig: Die Spielwiese wird ausschließlich als separat nutzbare Fläche überlassen. Es findet weder auf dem Zugangsweg noch auf der Spielwiese eine Betreuung, Verwahrung, Beaufsichtigung oder Anleitung von Menschen oder Hunden durch die Hundebetreuung Altenburg statt. Diese Bedingungen werden Bestandteil jeder Buchungs- und Nutzungsvereinbarung.
1. Geltungsbereich und Buchung
- Diese Hinweise gelten ab Beginn des Zugangswegs, während des gesamten Aufenthalts auf der Spielwiese und bis zum vollständigen Verlassen des Bereichs.
- Die Spielwiese darf nur im bestätigten Buchungszeitraum, für den vereinbarten Zweck und von den angemeldeten Personen und Hunden genutzt werden.
- Eine Überlassung an Dritte oder die Teilnahme weiterer Personen beziehungsweise Hunde ist nur nach vorheriger Zustimmung zulässig.
- Die buchende Person muss diese Bedingungen vor Beginn der Nutzung ausdrücklich bestätigen und alle Teilnehmenden vollständig darüber informieren.
2. Zugang, Aufsicht und Eigenverantwortung
- Auf dem Zugangs- und Eingangsweg sind Hunde sicher an der Leine zu führen. Begegnungen mit Personen, Tieren oder Fahrzeugen sind eigenverantwortlich abzusichern.
- Die buchende beziehungsweise aufsichtführende Person trägt jederzeit die alleinige Aufsicht und tatsächliche Kontrolle über die mitgebrachten Hunde, Kinder, Begleitpersonen und Gruppenmitglieder.
- Hunde dürfen weder auf dem Zugangsweg noch auf der Spielwiese unbeaufsichtigt bleiben. Kinder dürfen den Bereich nur unter unmittelbarer Aufsicht einer erwachsenen Person nutzen.
- Tor und Zugänge sind vor dem Ableinen zu kontrollieren und während der Nutzung geschlossen zu halten.
- Das Ableinen ist erst innerhalb der vollständig geschlossenen Spielwiese zulässig. Beim Betreten und Verlassen muss ein Zusammentreffen mit vorherigen oder nachfolgenden Nutzenden eigenverantwortlich vermieden werden.
- Öffentliche Straßen, öffentliche Wege und fremde Grundstücke gehören nicht zur überlassenen Fläche. Dort gelten die allgemeinen gesetzlichen Sorgfalts- und Verkehrspflichten der Nutzenden.
3. Eignung von Hund und Gelände
- Für jeden Hund muss eine wirksame Hundehaftpflichtversicherung bestehen. Der Hund muss behördlich angemeldet und frei von ansteckenden Erkrankungen sowie Parasiten sein.
- Die Verantwortung für Versicherungsschutz, behördliche Auflagen, Impf- und Gesundheitsstatus liegt ausschließlich bei der Halterin, dem Halter beziehungsweise der hundeführenden Person. Die Betreiberin ist nicht zur laufenden Kontrolle verpflichtet, kann aber Nachweise verlangen.
- Die nutzende Person entscheidet selbst, ob Gesundheitszustand, Verhalten, Rückruf, Sprung- oder Klettervermögen und Gruppeneignung des Hundes eine sichere Nutzung zulassen.
- Bei Gruppenbuchungen sind ausschließlich miteinander verträgliche Hunde zusammenzuführen. Notwendige Sicherungsmaßnahmen wie Leine oder Maulkorb sind eigenverantwortlich anzuwenden.
- Die Einzäunung bietet keinen absoluten Ausbruchsschutz. Vor dem Ableinen ist zu prüfen, ob Zaun, Tore und Geländesituation für den jeweiligen Hund geeignet sind.
4. Naturtypische und erkennbare Risiken
Die Spielwiese ist ein naturnahes Außengelände. Typische Risiken können insbesondere unebener oder rutschiger Boden, Löcher, Wurzeln, Äste, Steine, Bewuchs, Insekten, Nässe, Matsch, Laub, Schnee und Eis sein. Ein Winterdienst auf Zugangsweg und Spielwiese findet nicht statt. Geeignetes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung liegen in der Verantwortung der Nutzenden.
Gelände, Tore, Zaun und bereitgestellte Gegenstände sind vor Beginn sichtbar zu prüfen. Erkennbare Schäden oder Gefahrenstellen sind sofort zu melden; der betroffene Bereich beziehungsweise Gegenstand darf bis zur Klärung nicht genutzt werden. Bei Unsicherheit darf der Hund nicht abgeleint und die Nutzung nicht fortgesetzt werden.
Eine Gewähr dafür, dass das naturnahe Gelände jederzeit vollständig frei von Zecken, Insekten, Wildtieren, Pflanzen, herabfallenden Ästen oder von Dritten eingebrachten Gegenständen ist, wird nicht übernommen. Dies gilt nur, soweit die Betreiberin eine konkrete Gefahr weder kannte noch nach den gesetzlichen Sorgfaltspflichten hätte erkennen und beseitigen müssen.
5. Schäden, Tierhalterhaftung und Freistellung
Für Schäden, die ein mitgebrachter Hund oder eine teilnehmende Person verursacht, haften Halterin, Halter beziehungsweise verursachende Person nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 833 BGB. Personen-, Tier- und Sachschäden sowie Schäden an Zaun, Tor, Gelände oder Ausstattung sind unverzüglich mitzuteilen. Erforderliche Tierarzt-, Behandlungs-, Reparatur- und Folgekosten trägt die verantwortliche Person im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
Die buchende Person stellt die Hundebetreuung Altenburg von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche durch sie selbst, ihre Begleitpersonen, Gruppenmitglieder oder einen von ihr eingebrachten Hund verursacht wurden und die Hundebetreuung Altenburg den Schaden nicht zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst im gesetzlich zulässigen Umfang auch notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Haftung der Betreiberin
Die Nutzung des Zugangswegs, der Spielwiese und der bereitgestellten Ausstattung erfolgt eigenverantwortlich. Die Hundebetreuung Altenburg haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Soweit die Nutzungsvereinbarung mietrechtlich einzuordnen ist, wird die verschuldensunabhängige Haftung der Betreiberin für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der überlassenen Fläche gemäß § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer übernommenen Garantie oder soweit zwingendes Recht entgegensteht.
Für Schäden aus dem Verhalten eigener oder fremder Hunde, für Konflikte innerhalb einer selbst zusammengestellten Gruppe, für das Entweichen eines Hundes sowie für verlorene, beschädigte oder verschmutzte persönliche Gegenstände besteht keine Haftung der Betreiberin, sofern sie den Schaden nicht nach den vorstehenden Grundsätzen zu vertreten hat.
7. Ausstattung, Sauberkeit und Rücksichtnahme
- Bälle, Stangen, Hindernisse, Trinknäpfe und sonstige Gegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß und nach eigener Prüfung verwendet werden.
- Die nutzende Person entscheidet eigenverantwortlich, ob ein Gerät für Größe, Alter, Gesundheitszustand und Trainingsstand des jeweiligen Hundes geeignet ist. Eine Anleitung oder Sicherheitsfreigabe im Einzelfall erfolgt nicht.
- Hinterlassenschaften der Hunde sind sofort aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Grabungen, Beschädigungen und auffällige Verunreinigungen sind zu melden. Das Gelände ist so zu verlassen, wie es vorgefunden wurde.
- Andere Personen, Tiere, Anwohner und die Umgebung dürfen nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden.
8. Wetter, Sperrung und Abbruch
Die Hundebetreuung Altenburg kann Buchungen aus Sicherheitsgründen, bei Unwetter, ungeeigneter Witterung, Pflege- oder Reparaturarbeiten sowie bei Regelverstößen absagen, verschieben oder die Nutzung abbrechen. Bei einer nicht von der nutzenden Person verursachten Sperrung wird ein bereits gezahltes Nutzungsentgelt nach Vereinbarung erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
Verbindliche Bestätigung: Die Nutzung ist nur zulässig, wenn diese Bedingungen vorab ausdrücklich akzeptiert wurden. Bei Gruppenbuchungen bestätigt die buchende Person zusätzlich, alle Teilnehmenden informiert zu haben und für deren Einhaltung einzustehen. Bis ein Online-Buchungssystem eingerichtet ist, sollte die Bestätigung in Textform oder durch eine gesondert unterzeichnete Nutzungsvereinbarung erfolgen.
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